Vier Tage bevor die Bagger loslegen sollten, bekamen wir Besuch
von EBK. Unser Verkäufer kam mit seinem Bauleiter und …
einer schlechten Nachricht. EBK offerierte uns einen Nachtrag in
Höhe von 3850,- Euro, den wir zahlen müssten, weil der Erdaushub
angeblich 10cm tiefer ausgeführt werden müsse, als im Bauvertrag
vorgesehen war. Der Bauvertrag enthält zwar die Option eines
Aufpreises, wenn das Bodengutachten eine tiefere Gründung
erforderlich macht. Das war aber bei uns gar nicht der Fall. Der
Boden ist wie im Angebot und dem Bauvertrag ausgeführt,
bebaubar. Was ist passiert ? Im Bauantrag hat EBK vorsorglich
eigenmächtig diese 10 cm mehr angegeben und muss diesen
natürlich so nun auch ausführen. Nur laut Vertrag mit Bezug auf
das Bodengutachten wäre das gar nicht notwendig gewesen. Das
hat auch unser EBK-Verkäufer so eingeräumt. Er fand das Vorgehen
vier Tage vor Baubeginn mit einer Aufpreisforderung zu kommen
auch nicht in Ordnung, aber die einzige Alternative, die uns EBK
hier anbot, war die Abänderung bzw. Neustellung des Bauantrags.
Das war vier Tage vor Baubeginn ein sportlich sehr ambitioniertes
Vorhaben mit einer garantierten Bauverzögerung von mehreren
Monaten. Kurz - wir haben zähneknirschend bezahlt, damit die
Bagger am 14. September 2019 loslegen konnten. Ab hier hatte
das Vertrauen in EBK einen Knacks und es sollte nicht der
letzte bleiben.