Vier Tage bevor die Bagger loslegen sollten, bekamen wir Besuch von EBK. Unser Verkäufer kam mit seinem Bauleiter und … einer schlechten Nachricht. EBK offerierte uns einen Nachtrag in Höhe von 3850,- Euro, den wir zahlen müssten, weil der Erdaushub angeblich 10cm tiefer ausgeführt werden müsse, als im Bauvertrag vorgesehen war. Der Bauvertrag enthält zwar die Option eines Aufpreises, wenn das Bodengutachten eine tiefere Gründung erforderlich macht. Das war aber bei uns gar nicht der Fall. Der Boden ist wie im Angebot und dem Bauvertrag ausgeführt, bebaubar. Was ist passiert ? Im Bauantrag hat EBK vorsorglich eigenmächtig diese 10 cm mehr angegeben und muss diesen natürlich so nun auch ausführen. Nur laut Vertrag mit Bezug auf das Bodengutachten wäre das gar nicht notwendig gewesen. Das hat auch unser EBK-Verkäufer so eingeräumt. Er fand das Vorgehen vier Tage vor Baubeginn mit einer Aufpreisforderung zu kommen auch nicht in Ordnung, aber die einzige Alternative, die uns EBK hier anbot, war die Abänderung bzw. Neustellung des Bauantrags. Das war vier Tage vor Baubeginn ein sportlich sehr ambitioniertes Vorhaben mit einer garantierten Bauverzögerung von mehreren Monaten. Kurz - wir haben zähneknirschend bezahlt, damit die Bagger am 14. September 2019 loslegen konnten. Ab hier hatte das Vertrauen in EBK einen Knacks und es sollte nicht der letzte bleiben.